Die folgende Übersicht soll eine Orientierung geben, wie innerhalb des ZUS gegenüber Auftraggebern nach JVEG abgerechnet wird. Dabei sind zuerst einzelne Arbeitsschritte zusammengefasst und später wird eine Übersicht gegeben, wie teuer welche Fallkonstellation ca. werden darf.
Abrechnungsleitlinien
| # | Kategorie | Bezeichnung | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| 1 | Verschriftlichung | Befundbericht & richterliche Fragestellung | 2 Seiten/Std. |
| 2 | Verschriftlichung | Untersuchungsbericht (Protokolle, Interaktionsbeobachtungen, etc.) | 1/4 Std. je begonnene Seite |
| 3 | Testauswertung | Auswertung | Dauer gemäß Manual, andernfalls 0,75 Std. |
| 4 | Untersuchungstermine | Anwesenheit | Gemäß der jeweiligen Dauer (inkl. Fahrtzeit bei Hausbesuchen, jedoch nicht zur Praxis) |
| 5 | Akte | Lesen der Gerichtsakte | 100 Seiten/Std. |
| 6 | Akte | Aktenanalyse | Siehe Ziffer 2) |
| 7 | Interaktionsdiagnostik | Sichtung des Videos | Dauer des Video aufgerundet auf die nächste Viertelstunde. |
| 8 | Interaktionsdiagnostik | Beschreibung und Auswertung | Siehe Ziffer 2) |
| 9 | Testauswertung | Beschreibung der Ergebnisse | Siehe Ziffer 2) |
| 10 | Terminausfall | Beteiligte erscheinen nicht oder werden nicht angetroffen | 0,25 Std. (siehe Praxishinweise zur Abrechnung) |
Für die automatisierte Abrechnung mit DiRA steht eine kurze Anleitung bereit, die hier abgerufen werden kann.
Kostenvoranschlag
Die nachfolgende Übersicht wird Gerichten mit der Auftragsbestätigung übersandt und stellt einen Kostenvoranschlag dar. Abweichungen hiervon sind bis zu 15% erlaubt, Rechnungen die hiervon abweichen müssen vor dem Versand im Team besprochen und geprüft werden. Es soll insbesondere dazu dienen, dass das ZUS kostentechnisch konkurrenzfähig bleibt und nicht einzelne Kolleg:innen auf Kosten der zukünftigen Auftragslage beliebig erscheinende Summen berechnen, die entweder aus Willkür oder ineffizienter Arbeitsweise entstehen.
Anlage: Voraussichtlicher Arbeitsaufwand
| Fragestellung > Konstellation v | Umgang | Sorgerecht / Lebensmittelpunkt | Erziehungsfähigkeit / Kindeswohlgefährdung |
|---|---|---|---|
| 1 Beteiligter, 1 Kind | – | – | 55 Std. |
| 2 Beteiligte, 1 Kind | 50 Std. | 55 Std. | 60 Std. |
| 1 Beteiligter, 2 Kinder | – | – | 65 Std. |
| 2 Beteiligte, 2 Kinder | 60 Std. | 65 Std. | 70 Std. |
| 1 Beteiligter, 3 Kinder | – | – | 75 Std. |
| 2 Beteiligte, 3 Kinder | 70 Std. | 75 Std. | 80 Std. |
| Je weiteres Kind | zzgl. ca. 5 Std. | zzgl. ca. 10 Std. | zzgl. ca. 10 Std. |
Der hier dargestellte Arbeitsaufwand dient zur vorläufigen Einschätzung der im Rahmen der Begutachtung voraussichtlich entstehenden Kosten. Sind mehrere Fragestellungen innerhalb eines Beschlusses zu finden, gilt die nach obiger Aufstellung aufwändigste Fragestellung. Die Schätzung des Arbeitsaufwandes enthält alle wesentlichen Schritte der Begutachtung, die vom Sachverständigen durchgeführt werden müssen, inklusive aber nicht beschränkt auf:
- Sichtung und Auswertung der Akten
- Terminplanung & organisatorische Notwendigkeiten
- Vor- und Nachbereitung der Untersuchungstermine
- Durchführung der Untersuchungstermine
- Auswertung von Testinstrumenten
- Durchführung und Auswertung von Interaktionsbeobachtungen
- Verschriftlichung der erhobenen Daten
- Psychologische Befundung
- Empfehlung an das Gericht
Nicht enthalten sind Fahrtzeiten des Sachverständigen, da sich diese abhängig vom Wohnort und der Mobilität der Beteiligten je nach Begutachtung stark unterscheiden können.
Praxishinweise zur Abrechnung
Bei ausgefallenen Termine ohne Absage kann eine Wartezeit von 15 Minuten (0,25 Stunden) berechnet werden. Dies sollte in der Abrechnung als “Wartezeit” oder “Vor-/Nachbereitungszeit” des Termins aufgeführt werden. Wichtig ist es, Ausdrücke wie “Pauschale” zu vermeiden, da diese im JVEG nicht vorgesehen ist.