In schriftlichen Sachverständigengutachten, in denen mit vielen unterschiedlichen Personen gesprochen wird und deren Äußerungen wiedergegeben werden, müssen wir kennzeichnen, dass es sich hier um die Wiedergabe von Informationen und nicht unseren eigenen Standpunkt handelt. Das bedeutet, den Untersuchungsbericht schreibst Du zu ganz überwiegenden Teilen im Konjunktiv.
Wann muss ich ihn bei Gutachten einsetzen?
Immer, wenn ich die indirekte Rede markieren bzw. Informationen wiedergeben möchte. Das bedeutet, in der Regel in der kompletten Aktenanalyse und dem nahezu kompletten Untersuchungsbericht – zumindest, wenn es um Gespräche geht. Interaktionsdiagnostik beschreiben wir weiter ganz normal in der Vergangenheitsform, denn hier geht es um direkte Beobachtungen/Feststellungen von uns selbst und nicht von Dritten.
Warum ist der Konjunktiv wichtig?
Der Konjunktiv ist eine Verbform, die entweder die indirekte Rede oder Irreales kennzeichnet. Es gibt den Konjunktiv I und den Konjunktiv II. Wir benutzen nahezu immer den Konjunktiv I, es sei denn, der Konjunktiv I entspricht dem Indikativ. Wenn wir den Konjunktiv nicht nutzen, kann es so aussehen, als würden wir uns unkritisch die Äußerungen eines Beteiligten als eigene Meinung zu Eigen machen, was im Zweifel zu einem Befangenheitsantrag führen könnte.
Kindesmutter: “Der Kindesvater ist ein brutaler Gewalttäter und darf seine Kinder nie wieder sehen.”
Falsch: Die Kindesmutter berichtete, der Kindesvater ist ein brutaler Gewalttäter und darf seine Kinder nie wieder sehen.
Richtig: Die Kindesmutter berichtete, der Kindesvater sei ein brutaler Gewalttäter und dürfe seine Kinder nie wieder sehen.
Der Konjunktiv II ist ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Falsch eingesetzt, wird er als ein Anzweifeln der Angaben eines Beteiligten verstanden. Mit gleichem Ergebnis wie im vorherigen Absatz – womöglich ein unangenehmer Befangenheitsantrag.
Falsch: Die Kindesmutter berichtete, der Kindesvater wäre ein brutaler Gewalttäter und dürfte seine Kinder nie wieder sehen.
Richtig: Wie oben.
Sonderfall: Indikativ
Wenn der Indikativ dem Konjunktiv I gleicht, so müssen wir – um das Ursprungsziel der Kennzeichnung der indirekten Rede einzuhalten – auf den Konjunktiv II ausweichen.
Kindesmutter: “Gestern haben mein neuer Lebensgefährte und ich die Kinder vom Umgangskontakt abgeholt. Die Kinder haben bereits geschrien als wir zur Haustür kamen.”
Falsch: Die Kindesmutter berichtete, sie und ihr neuer Lebensgefährte haben gestern die Kinder vom Umgangskontakt abgeholt. Die Kinder haben bereits geschrien als sie zur Haustür kamen.
Richtig: Die Kindesmutter berichtete, sie und ihr neuer Lebensgefährte hätten gestern die Kinder vom Umgangskontakt abgeholt. Die Kinder hätten bereits geschrien als sie zur Haustür gekommen seien.
Faustregeln
Hätte – ist in 90% der Fälle falsch. In der Regel hast Du wahrscheinlich versehentlich nicht den Konjunktiv I gewählt (“habe”). Hätten hingegen wird zumeist korrekt sein, da der Konjunktiv I (“haben”) dem Indikativ (“haben”) entspricht und Du somit den Konjunktiv II einsetzen musst.
Wäre/Würde – ist in 90% der Fälle falsch. Wahrscheinlich hast Du unnötigerweise den Konjunktiv II benutzt, obwohl der Konjunktiv I notwendig gewesen wäre, da der Konjunktiv II manchmal näher an der Alltagssprache ist.
Falsch: Der Kindesvater berichtete, die Kindesmutter wäre mit den Kindern nicht zum Zahnarzt gegangen. / Der Kindesvater berichtete, dass die Kindesmutter nicht mit den Kindern zum Zahnarzt gehen würde. — Richtig: Der Kindesvater berichtete, die Kindesmutter sei mit den Kindern nicht zum Zahnarzt gegangen.
Sonderfall: Bei Aussagen, die sich auf die Zukunft beziehen, darf würde benutzt werden.