Bei der nachfolgenden Aufstellung handelt es sich um die ZUS Empfehlung für Einarbeitungsfälle. Abhängig davon, welche(r) Kolleg:in einarbeitet sind allerdings auch Abweichungen hiervon nach Absprache möglich.
Die hier aufgeführte Empfehlung orientiert sich dabei an den gleichen Sätzen, wie Sachverständige im ZUS Arbeitszeit gegenüber den Gerichten in Rechnung stellen und soll so gleichzeitig ein Gefühl für die spätere eigenständige Abrechnung gegenüber den Gerichten vermitteln.
| # | Kategorie | Bezeichnung | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| 1 | Verschriftlichung | Evaluation | 2 Seiten/Std. |
| 2 | Verschriftlichung | Untersuchungsbericht (Protokolle, Interaktionsbeobachtungen, etc.) | 1/3 Std. je begonnene Seite |
| 3 | Testauswertung | Duration according to manual, otherwise 0.75 hours | Dauer gemäß Manual, andernfalls 0,75 Std. |
| 4 | Testauswertung | Einarbeitung in neues Testverfahren* | 0,5 Std. |
| 5 | Untersuchungstermine | Anwesenheit | Gemäß der jeweiligen Dauer (inkl. Fahrtzeit bei Hausbesuchen, jedoch nicht zur Praxis) |
| 6 | Akte | Lesen der Gerichtsakte | 100 Seiten/Std. (147 Aktenseiten entsprechend 1,47 Std.) |
| 7 | Akte | Aktenanalyse | Siehe Ziffer 2) |
| 8 | Interaktionsdiagnostik | Sichtung des Videos | Dauer des Video aufgerundet auf die nächste Viertelstunde. |
| 9 | Interaktionsdiagnostik | Beschreibung und Auswertung | Siehe Ziffer 2) |
| 10 | Testauswertung | Beschreibung der Ergebnisse | Siehe Ziffer 2) |
| 11 | Sonstiges | Befüllen der Gutachtenvorlage | 1 Std.* |
| 12 | Korrektur | Korrekturlesen des Befundes | 15 Seiten/Std. |
| 13 | Korrektur | Übriges Korrekturlesen (bspw. Untersuchungsbericht) | 25 Seiten/Std. |
| 14 | Terminausfall | Beteiligte erscheinen nicht oder werden nicht angetroffen. | 0,5 Std.* |
| 15 | Befundtatsachen bei Nicht-Einarbeitungsfällen | Extraktion von Befundtatsachen aus dem Untersuchungsbericht (bei Nicht-Einarbeitungsfällen) | 20 Seiten/Std.* (Länge des zu sichtenden Untersuchungsberichts) |
| 16 | Aktenanalyse bei Nicht-Einarbeitungsfällen | Anfertigung der Zusammenfassung des Akteninhalts bei Nicht-Einarbeitungsfällen. | Siehe Ziffer 2) / Das Lesen der Akte wird hier nicht vergütet, da dieses optional ist und sich die Analyse lediglich auf die Zusammenfassung der markierten Inhalte beschränkt werden soll. |
| 17 | Vorbesprechung der Befunde | Nach Sichten der Untersuchungsergebnisse eine Vorbesprechung zur Befunderstellung | Dauer der Besprechung (in Std.; gerundet auf 0,25)* |
* Diese Leistung ist gegenüber Gerichten in der späteren Tätigkeit nicht oder nicht in der Form abrechenbar und erfolgt ZUS-intern aus Kulanzgründen und zur finanziellen Unterstützung der Lernphase. Für die spätere Abrechnung bei der Gutachtentätigkeit gilt unser Abrechnungsleitfaden.