In der Regel zählen Gutachten zum Bereich der Gesundheitssorge, auch wenn es nicht klar definiert ist und sich Quellen teils leicht unterscheiden und ggf. auch nur von “elterlicher Sorge” sprechen. Für Kinder heißt das, die Sorgerechtsinhaber der Gesundheitssorge müssen zustimmen. Diese Zustimmung ist auf unserem Aufklärungszettel vermerkt.
Verantwortlich können aber beispielsweise Ergänzungspfleger oder Amtsvormünde sein, wenn die Eltern bereits die Sorge entzogen bekommen haben. Hier bietet es sich an, einmal kurz vorher anzurufen und nachzufragen, ob Einwände bestehen. Sofern die Personen im Beschluss vermerkt sind, versendet auch das Sekretariat in der Regel bereits ein Vorstellungsschreiben nach Akteneingang an die entsprechende Person. Wenn die Person mündlich zustimmt, reicht das üblicherweise aus.
Eltern haben in der Regel die Gesundheitssorge für sich selbst. Anders kann es aber bei erheblich beeinträchtigen Eltern mit einem gesetzlichen Betreuer sein. Wenn dieser die Betreuung für gesundheitliche Angelegenheiten hat, bietet es sich an, auch hier nachzufragen, ob Einwände bestehen. Der Betreuer darf in diesem Fall auch bei den Terminen mit anwesend sein.