Wenn ein Richter/eine Richterin anruft:
- Für Kontaktanfragen ZUS-Kontakte aufrufen und Telefonnummern weiterreichen.
- Bei Auftragsanfragen: Auftragskapazitäten auswählen und Richter an einen freien Sachverständigen vermitteln. Anschließend eine Anmerkung für den angekündigten Auftrag unter “Hinweis” einrichten (z. B. Angekündigt, AG Stade) (dazu einen neuen Eintrag erstellen und Angaben übernehmen)
- Sollten keine Kapazitäten verfügbar sein, an das Auftragstelefon des HIGFW unter 040 / 57 30 999 99 verweisen
Wenn Fachkräfte anrufen:
- An Sachverständigen weiterleiten, dazu Kontaktdaten unter ZUS-Kontakte nachschauen.
Zu beachten: keine inhaltlichen Rückmeldungen geben.
Wenn Beteiligte anrufen:
- An Sachverständigen weiterleiten, dazu Kontaktdaten unter ZUS-Kontakte nachschauen.
Zu beachten: keine inhaltlichen Rückmeldungen geben. Etwa über Termine an anderen Beteiligten oder Ähnliches. Eigene Termine können aber bestätigt bzw. an diese erinnert werden.