Ein kurzer Hinweis aufgrund einer eben erfolgten telefonischen Anfrage: eine Lehrerin rief an, die im Rahmen der Begutachtung befragt worden war und wollte sich zwecks Austausch über die aktuelle Telefonnummer der Kindesmutter informieren. Wir würfen niemals in irgendeiner Form Daten von Beteiligten an unbeteiligte Dritte weitergeben. Ausnahme bildet hier höchstens, falls der/die Sachverständige eine Schweigepflichtsentbindung für die Person hat. Dann wäre es nach meinem Ermessen in Ordnung, wenn der/die Sachverständige solche Daten herausgibt. Ich würde sicherheitshalber aber auch immer noch die Beteiligten selbst vorher fragen. Eine Herausgabe von Daten am Telefon des Sekretariats, insbesondere für Fälle von Anderen, ist niemals zulässig. Herausgegeben werden maximal die Kontaktdaten des/der Sachverständigen.