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Werktags 09:00 - 17:00 Uhr

Teamsitzung vom 30.04.2025

Eine Übersicht über alle Dienstleistungen von ZUS Hamburg, Nutzungsrichtlinien und die damit verbundenen Kosten, damit Sie effizient und mit Zuversicht planen können.

Link zur Online-Teilnahme: https://teams.live.com/meet/9360617293470?p=Mv84W7Cig4hDJYo5J7

Online-Teilnehmer

  1. Nina
  2. Nathalie

Wenn keine Online-Teilnehmer eingetragen sind, wird kein Link zur Online-Teilnahme zur Verfügung gestellt.

Präsenz-Teilnehmer

  1. Sophie
  2. Marie
  3. Kimberly
  4. Christina
  5. Maritess
  6. Linnea
  7. Tabea

Bitte tragt hier bis spätestens zum Abend vorher ein, wer in Präsenz bei der Teamsitzung teilnehmen möchte.


Tagesplan

Ablauf der heutigen Teamsitzung.

Fallvorstellungen

  • Elterliche Sorge/Nachbegutachtung (Marie)
  • Elterliche Sorge (Christina)
  • (Umgang) (Kimberly)

Inhaltliche Fragen

  • Frage zur Altersangabe im Befund (Marie)
  • Frage zur psychischen Verfassung der KM (Tabea)
  • Umgang mit mehreren ähnlichen Beweisfragen (Maritess)
  • kurze Rückmeldung zu einer Fortbildung (Sophie)

Organisatorische Fragen

  • Auftragsannahme und Kapazitäten (Sophie)
  • TEUFELSANWALT (Marie)

Bitte tragt bis zum Abend vorher spätestens Fallvorstellungen, inhaltliche und organisatorische Fragen ein (mit Namen in Klammern; zwecks Zuordnung).


Protokoll

Fallvorstellungen


Nachbegutachtung Erziehungseignung (Marie)

  • OLG Nachbegutachtungsauftrag zu Erziehungseignung, KV wünschte ursprünglich Wechselmodell
  • Ergänzungspflege installiert, Kind ist in Kinderschutzhaus, unbegleitete Umgänge finden statt
  • KV extrem auffällig (psychotisch, Drogen?) beschwert sich bei Psychoth.Kammer über Marie, macht in massivem Ausmaß irrationale Anschuldigungen und lehnt erneute Begutachtung durch Marie ab
  • Frage: Anschuldigungen des KV in Aktenanalyse integrieren/ergänzen? 
    • Nein, „Akteninhalt als bekannt vorausgesetzt“
    • Verantwortlichen Richter Dr. S anrufen und nachfragen, ob auf Verhalten des KV Bezug genommen werden soll
  • Frage: KV nicht mehr Teil der Nachbegutachtung. Ob und wie Inhalte von Dritten integrieren, die KV betreffen? Inwieweit Belastungen des Kindes durch KV erwähnen?
    • Keine Informationen zu KV aufnehmen, nicht weiter positionieren
    • Belastungen des Kindes durch KV erwähnen, da vom Kind ausgehend argumentiert und daher relevant für Frage nach Kindeswohl
  • Frage: KM hat sich positiv verändert, kooperiert gut mit Fachkräften und Kind entwickelt sich günstig. Empfehlung für KM, um sie „fit zu machen“, sich vom KV abzugrenzen?
    • Kontaktverbot KV, wenn er nicht kooperationsfähig/-bereit ist
  • Frage: Ergänzungspflege aus Empfehlung rausnehmen? Denn ursprünglich nur wegen Defiziten des KV empfohlen
    • Wenn KM Einsatz nicht braucht, gibt es keinen Grund zur weiteren Empfehlung von Ergänzungspflege



Erziehungseignung (Christina)

  • Mädchen (13) früh in Obhut, zwischenzeitig bei KV, in sozial prekären Verhältnissen, teilweise Wohnungslos, Schulabstinenz etc., dann in betreute WG, dort schlechte Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten. Daher zurück zu KV, da hier gute Beziehung und große Änderungsmotivation geäußert
  • KV kurz nach Fertigstellung des ersten GA mit Kind untergetaucht (Spanien, Italien)
  • Seit Feb. in Obhut italienischer Behörden, Bestreben der Rückführung nach DE dort bekannt
  • Jetzt zurück in Hamburg, bei Schwester der KM. Aber KV will mit Tochter langfristig zurück nach Spanien
  • Neuer Gerichtstermin mit Stellungnahme zu neuen Entwicklungen: Welche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls, damit Verbleib des Kindes beim KV machbar?
  • KV kooperiert nicht mit Fachkräften und hält sich nicht an Absprachen, unzuverlässig.
    Daher Frage: Was beachten/empfehlen? 
    • Je nach Kindeswillen überlegen: Worin läge die konkrete Gefährdung? > Schule, Sprache, Stabilität, Erziehungseignung des KVKM ungeeignet für Betreuung aber evtl. Kontakt/Umgang? Frühere soziale Kontakte als Schutzfaktor? Wenn kein konkretes, nachvollziehbares Gefährdungsmoment erkennbar = Keine Handhabe. Fehlende Stabilität hier wahrscheinlich nicht ausreichend als signifikante Gefährdung
    • Umschreibung empfohlener Unterstützungsmaßnahmen > Sicherung Schulbesuch, Sprachschule, Bezugsperson
  • Frage: Nur Kind begutachten oder auch KV?
    • Kind genügt evtl., wenn nur Kindeswille von Interesse
    • Interessant aber mit KV zu besprechen wie er die Ereignisse, die Situation und die ständigen Wechsel bewertet und wie seine Zukunftsperspektive und ggf. Planung aussehen (Schule, Sprachschule gesucht?) 



Umgangseignung (Kimberly)

  • KV wollte Wechselmodell, Empfehlung nach Begutachtung aber Umgangsausschluss des KV
  • Bipolare S., narzisstische Züge
  • Umgangsbegleitung soll perspektivisch empfohlen werden, um Annäherung zu ermöglichen, aber
    Frage: Ab wann Umgänge denkbar?
    • Überlegen: Warum ist Umgang aktuell ausgeschlossen und was genau muss sich ändern? Was ist am besten geeignet, um diese Veränderung herzustellen? Muss zu überprüft werden, dann Umgang denkbar
    • Verhaltensänderung in näherer Zeit nicht absehbar, da vermutlich lange therapeutische Begleitung nötig



Inhaltliches / Organisatorisches

Sophie: Fortbildung

  • Neue, interessante Rechtsprechungen vom BHG und OLG bzgl. Umgangs- und Sorgerechtsfragen > lädt Sophie hoch
  • RichterInnen (in Lübeck) ermutigen zur Kontaktaufnahme und Rücksprache durch SVs bei Fragen und Unsicherheiten 
  • Außerdem bei Empfehlungen mehr Klarheit, auch bei Unsicherheiten oder bedingten Empfehlung (diese dann transparent benennen)
  • Hinweis bzgl. Umgangsregelungen: Im Gutachten direkt und explizit mit aufnehmen, wenn ungeregelte Kontaktaufnahmen eines Elternteils belastend für Kind sein könnten
  • Hinweis bzgl. Umgangsbegleitung: Kann nur begrenzt beantragt werden, danach keine richterliche Anordnung der Begleitung eines Umganges mehr möglich. Daher in Exploration ggf. mit Elternteil schon überlegen und besprechen, ob im Umfeld Familienmitglieder für Begleitung in Frage kämen 
  • Hinweis bzgl. § 1697a Abs. 2 – Kindeswohlprinzip: Bei Aufenthalt in Pflegefamilien haben hier bestehende Beziehungen evtl. mehr Gewicht und sind förderlicher für KW als Rückführung zu Eltern (?)


Marie: Altersangabe in Befund – Altersspanne des Kindes im Abschnitt „Entwicklungsbezogene Ausgangslage“ von wann bis wann angeben? 

  • Erster bis letzter Termin der gesamten Begutachtung (gesamter Zeitraum, in dem man Informationen über das Kind erhoben hat) 



Tabea: Therapeutin einbeziehen bei Frage nach Erziehungseignung?
KM war 2018 stationär mit Borderline, Dysthymie, In.minderung. Seitdem ambulante Therapie (+ Medikation), positive Entwicklung. EBSK gering, EBI unauffällig. Sinnvoll mit Therapeutin zu sprechen, ob Sie den Angaben der KM über Stabilität und positive Entwicklung des psychischen Zustandes zustimmt?

  • Ja


Maritess: Redundanz bei Beantwortung der Beschlussfragen vermeiden 

  • Genaue Antworten bei spezifisch und differenziert ausformulierten Fragen antworten, bei möglichen inhaltlichen Überschneidungen an anderer Stelle (übergeordnete, allgemeiner formulierte Fragen) dann hierauf verweisen


Sophie: Vorgehen bei Auftragsannahme bei spezifischen SV-Wünschen der RichterInnen 

  • Früheste verfügbare Person vorschlagen. Bei spezifischem Wunsch einer bestimmten SV bei dieser noch einmal bzgl. potenzieller Verfügbarkeit nachfragen 
  • Immer auch gerne ans HIGFW verweisen 



Teufelsanwalt (Marie) 

Spontane Absage Workshop letzten Monat: Blöd, weil sich extra Zeit dafür eingeplant und inhaltlich vorbereitet wurde. 

Sauberkeit:  Spielzimmer weiterhin oft unordentlich und unsauber. Nach Terminen aufräumen!

Küche sauber und aufgeräumt halten! Toilettenpapier und Papierhandtücher überprüfen! 

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